Die Ombudsstelle für Studierende ist eine auf gesetzlicher Grundlage im BMBWF eingerichtete weisungsfreie Ombuds-, Informations- und Servicestelle für Studierende (sowie Studieninteressierte, Studienwerber*innen und ehemalige Studierende) an hochschulischen Bildungseinrichtungen (§ 31 Abs 1 HS-QSG). Gemäß § 31 Abs 7 HS-QSG hat diese Ombudsstelle jährlich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem zuständigen BM sowie dem Nationalrat vorzulegen.
Kürzlich wurde der zehnte Tätigkeitsbericht für das Studienjahr 2021/22 veröffentlicht. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 642 Anliegen an die Ombudsstelle herangetragen, wobei ein Großteil davon (287 = 44,7%) auf jene Anliegen entfiel, die die öffentlichen Universitäten gemäß § UG betrafen. Die häufigsten Themen der Anliegen waren Fragen zu Studienbedingungen (194), zur Zulassung (104), zur Studienbeihilfe (73) und zur Anerkennung (47).
Der umfangreiche, insgesamt 80 Seiten umfassende Tätigkeitsbericht stellt in bereits etablierter Tradition auch wieder eine Reihe von anonymisierten Anliegen (und deren Lösungen) dar. Diese Anliegen behandeln folgende 24 Themen:
- Verspätete Einbezahlung des Studierendenbeitrages
- Blockade des Studiums aufgrund positiv abgelegter Prüfung als außerordentlicher Studierender
- Kontingentanfrage zum Medizinischen Aufnahmetest aufgrund unklarer
Wohnsitzmeldung - Negative Gesamtbeurteilung nach einer Pflichtlehrveranstaltung
- Vorschreibung von deutschsprachigen Lehrveranstaltungen für die Zulassung zu einem
Master-Studium - Rechtliche Bestimmungen bei Kurzlehrangeboten
- Divergierende Studienbeitragspflicht
- Wechsel vom außerordentlichen in das ordentliche Studium im alten Studienplan
- Einstiegstest für Teilnahme an Pflichtlehrveranstaltung
- Abkürzung bzw. Schreibweise von im Ausland verliehenen akademischen Graden in
Österreich - Berücksichtigung von Noten im Aufnahmeverfahren
- Sind beurlaubte Semester bei der Ermittlung der studienbeitragsfreien Zeit relevant?
- Auflagen Zulassung ohne Begründung und Rechtsmittelbelehrung
- Kein Einstieg in den Masterlehrgang für Gesundheitsberufe mit Abschluss eines
allgemeinen Diploms für Gesundheits- und Krankenpflege - Wiederholung eines Studienjahres
- Unterliegen negativ beurteilte Bachelorarbeiten dem Rechtsschutz gemäß § 21 FHG?
- Negative Beurteilung einer Masterarbeit aufgrund eines vermeintlichen Plagiats
- Anfrage zu verpflichtendem Masterabschluss nach Bachelorabschluss bei Ausübung
desr Lehrerin-Berufes an einer Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe - Bezug der Corona-Sonderzahlung aufgrund einer bereits seit drei Jahren möglichen
aber nicht in Anspruch genommen Studienbeihilfe - Studienerfolgsnachweis für Selbsterhalterstipendium an einer Privatuniversität
- Umschreibung in neuen Studienplan
- Wartezeit bei der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung
- Erhöhung der Tarife im Studentenwohnheim
- Mögliche Auswirkungen des Brexits auf akademische Grade und deren Anerkennung
sowie eine mögliche Unterlassung der Meldepflicht nach § 27 HS-QSG
Insgesamt erarbeitete die Ombudsstelle im Berichtszeitraum zwölf konkrete (Verbesserungs-)Vorschläge an den Gesetzgeber:
- Ermittlung der studienbeitragsfreien Zeit – Berücksichtigung der beurlaubten Semester
- Rechtsschutz bei Bachelorarbeiten § 21 FHG
- Vorschlag zu § 13 Abs. 3 Studentenheimgesetz
- Verfahren hinsichtlich der Erteilung eines Studentenvisums
- Aufbewahrungspflicht von Abschlussurkunden nach Beendigung des Rechtsstatus als
hochschulische Bildungseinrichtung - Deckelung von möglichen Pönalen bei Nichtantritt von Studienplätzen
- § 56d Studienförderungsgesetz Mobilitätsstipendium – MOS
- Gebührenbefreiung beim Schlichtungsverfahren gemäß § 18 StudHG
- Veröffentlichungspflicht der Studentenheimverträge auf der jeweiligen Webseite
- Heimstatut auch in Papierform
- Rückforderung der Kaution im Außerstreitverfahren
- Überprüfung der Höhe des Benützungsentgeltes gemeinnütziger Studentenheime im
Außerstreitverfahren
Im Schlussteil bietet der Bericht einen Überblick über die von der Ombudsstelle organisierten Veranstaltungen, über die Optimierung der Website und einen Ausblick auf das nächste (= laufende) Studienjahr. Arbeitsschwerpunkte der Ombudsstelle für Studierende im Studienjahr 2022/23 sind demnach Validierungsverfahren im österreichischen Hochschulraum, Gute wissenschaftliche Praxis und Vertragsgrundlagen von Weiterbildungsangeboten. Informationen zu Veranstaltungen und aktuellen Themen können Sie unserer Webseite entnehmen.
Der Tätigkeitsbericht sowie die Zusammenfassung des Berichts sind online auf der Website der Ombudsstelle für Studierende kostenlos zum Download verfügbar.