Mit 16.6.2022 wurde die „Empfehlung des Rates über einen europäischen Ansatz für Micro-credentials für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit“ angenommen.

„Microcredentials sind Nachweise über die Lernergebnisse, die eine Lernende bzw. ein Lernender im Rahmen einer weniger umfangreichen Lerneinheit erzielt hat. Diese Lernergebnisse werden anhand transparenter und eindeutig definierter Kriterien beurteilt. Lernerfahrungen, die zum Erhalt von Microcredentials führen, sind so konzipiert, dass sie den Lernenden spezifische Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen vermitteln, die dem gesellschaftlichen, persönlichen, kulturellen oder arbeitsmarktbezogenen Bedarf entsprechen. Microcredentials sind Eigentum der Lernenden, können geteilt werden und sind übertragbar. Sie können eigenständig sein oder kombiniert werden, sodass sich daraus umfangreichere Qualifikationen ergeben. Sie werden durch eine Qualitätssicherung gestützt, die sich an den im jeweiligen Sektor oder Tätigkeitsbereich vereinbarten Standards orientiert.“

Empfehlung des Rates über einen europäischen Ansatz für Microcredentials für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit, S. 13 lit. a.

Auf nationaler Ebene setzte das BMBWF dazu schon im Jahr 2021 eine Begleitgruppe ein, die aus Vertreter*innen der vier Hochschulsektoren, der AQ Austria und des BMBWF besteht. Diese Begleitgruppe erarbeitete eine auf nationalen Gegebenheiten beruhende Empfehlung zur Umsetzung von Micro-Credentials in Österreich. „Die Empfehlung dient als Handlungsanleitung zur Umsetzung von Micro-credentials an österreichischen Hochschulinstitutionen, aber auch darüber hinaus. Die Anlagen der Empfehlung geben einen praxisnahen Einblick in die Umsetzung von Micro-credentials und sollen auch zur Implementierung anregen“ (https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Europ%C3%A4ischer-Hochschulraum/Die-Themen-des-Europ%C3%A4ischen-Hochschulraums/Microcred.html).

Besonders interessant sind dabei die definierten „Nicht-Ziele“ der Handreichung: „Kein Ziel dieser Handreichung ist es, nationale Rahmenbedingungen und -gesetze zu unterlaufen, Legal-Definitionen vorzunehmen, konkrete Micro-credentials spezifischen Lernsettings zuzuordnen bzw. über ihre Anerkennbarkeit zu spekulieren, oder Ähnliches“ (S. 2).

Hier die Empfehlung im Volltext: