Das Wintersemester 2021/22 naht mit Riesenschritten. Wenige Wochen nach Schulstart werden sich auch die Hochschulen wieder mit Leben füllen – so zumindest der Plan des Wissenschaftsministeriums (BMBWF). Angesichts der schon im August stark steigenden Inzidenzen stellt sich aber die Frage, in welcher Form die Hochschulen ihren Lehr- und Forschungsbetrieb wieder aufnehmen werden bzw können.
1. Mangelnde Information
Zuletzt kritisierte vor allem die ÖH-Bundesvertretung mangelnde Information über die geplanten Vorsichtsmaßnahmen (https://twitter.com/oe1journale/status/1430837447613632515). Fest steht bereits jetzt: Es wird wohl das heterogenste aller (bisherigen) Corona-Semester an den verschiedenen Hochschulstandorten.
Das BMBWF selbst weist diesbezüglich auf die Autonomie der Hochschulen hin und sieht sich nicht in der Rolle, klare Verhaltensweisen anzuordnen. In den „Informationen über den aktuellen Universitäts- und Hochschulbetrieb“ des BMBWF wird vielmehr auf die rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen des 2. COVID-19-Gesetzes hingewiesen (welches allerdings wiederum nicht für den gesamten Hochschulsektor gilt, weil Privathochschulen vom Geltungsbereich ausgenommen wurden):
Die 3-G-Regel kommt ohnedies an den Universitäten und Hochschulen längst zur Anwendung. Die gesetzliche Grundlage dafür, das 2. COVID-19-Gesetz, wurde kürzlich auf das Wintersemester 2021/22 ausgeweitet, sodass einem Studienstart in größtmöglicher Präsenz im Herbst grundsätzlich nichts entgegensteht.
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Aktuelles/corona/akt_uni_hsbetrieb.html
Die Autonomie der Hochschulen bringt also unweigerlich mit sich, dass die Corona-Sicherheitsmaßnahmen an jeder Hochschule im Detail unterschiedlich ausformuliert sein werden.
2. Präsenz, Distance Learning oder Hybridbetrieb?
Die stellvertretende ÖH-Vorsitzende Keya Baier forderte kürzlich einen weiteren Hybridbetrieb an den Hochschulen und gleichzeitig eine Tragung der zusätzlichen Kosten durch den Bund (https://oe1.orf.at/player/20210826/648972/1629972325000). Zusätzliche Mittel sind nicht absehbar, und auch sonst wird der Wunsch der ÖH nicht überall auf Gehör stoßen:
Laut Präsident Gerald Reisinger sollen etwa an der FH OÖ 100% der Lehrveranstaltungen wieder in Präsenz durchgeführt werden, an der Universität Innsbruck sind 60-70% der Lehrveranstaltungen in Präsenz geplant (https://oe1.orf.at/player/20210826/648972/1629972325000). An der Universität Wien wird schon alleine aufgrund der weiter bestehenden Einschränkungen der verfügbaren Sitzplätze viele Lehrveranstaltungen online stattfinden (müssen) (https://twitter.com/g_vau/status/1430920146856595463). Es ist davon auszugehen, dass die meisten Hochschulen einen Teil der Lehre (gerade größere Lehrveranstaltungen) nach Möglichkeit weiterhin im Distance Learning anbieten; das konkrete Ausmaß wird aber von Hochschule zu Hochschule abweichen.
3. Regeln für Präsenzbetrieb: 1, 2 oder 3G?
Fraglich ist auch, unter welchen Rahmenbedingungen jene Teile des Lehrangebots stattfinden können, die in Präsenz erfolgen sollen. Bundesminister Faßmann hält die von einzelnen Rektor*innen geforderte Reduktion des Corona-Sicherheitsmodells von 3G auf 1G für „möglich“, die gesetzlichen Vorgaben bzw das Hausrecht würden dies grundsätzlich erlauben, wie er im Rahmen einer Veranstaltung des Forum Alpbach am 27.8.2021 mitteilte. Die rechtlichen Meinungen dazu sind jedoch sehr unterschiedlich – so zweifeln etwa JKU-Rektor Lukas als auch Uniko-Vizepräsident Vitouch an der Zulässigkeit einer Impfpflicht für Studierende und Mitarbeiter*innen (https://www.derstandard.at/story/2000129182819/uniko-vizepraesident-vitouch-praesenzbetrieb-an-unis-so-weit-wie-moeglich). Der Rektor der Universität Salzburg, Hendrik Lehnert, präferiert wiederum eine generelle 1G-Regelung; einzelne Lehrveranstaltungen mit besonderer körperlicher Nähe, wie etwa Laborübungen, würden jedenfalls nur geimpften Studierenden zugänglich sein (https://twitter.com/oe1journale/status/1431207402897121283). Auch die Medizinische Universität Innsbruck plant eine graduelle Abstufung zwischen 3G und 1G:
Sie hat für die Erstsemestrigen im Wintersemester 2021/22 den Nachweis einer vollständigen Impfung verfügt. Auch für die Teilnahme am Lehrbetrieb im klinischen Bereich ist dies vorgesehen, so Rektor Wolfgang Fleischhacker in einer Aussendung.
https://www.tt.com/artikel/18334196/fassmann-haelt-1g-regel-an-unis-fuer-moeglich
Während etwa die CEU an ihrem Wiener Standort eine Reduktion von 3G auf 2G plant, wird die WU mit der „normalen“ 3G-Regelung, aber voraussichtlich den verkürzten Geltungsdauern der negativen Tests in Wien in das Wintersemester starten (https://www.wu.ac.at/studierende/distanzlehre-und-online-pruefungen/coronavirus-news-und-infos-fuer-studierende). Die meisten Hochschulen, konkret etwa die Universität Innsbruck oder die JKU Linz, beabsichtigen die Weiterführung des „normalen“ 3G-Regimes.
Für Studierendenfeste auch dem Hochschulgelände überlegen die einzelnen lokalen Hochschülerschaften (etwa in Salzburg und Graz), die strenge 1G-Regel anzuwenden (in Übereinstimmung mit den voraussichtlich kommenden Verschärfungen in der Nachtgastronomie), um für größtmögliche Sicherheit zu sorgen.
