Bereits zum dritten Mal in der kurzen Geschichte des Sektors wird das Recht der Privatuniversitäten bzw -hochschulen in BGBl I 2020/77 mit 1.1.2021 neu kodifiziert:

  1. Universitäts-Akkreditierungsgesetz (UniAkkG), BGBl I 1999/168, aufgehoben durch BGBl I 2011/74 
  2. Privatuniversitätengesetz (PUG), BGBl I 2011/74, aufgehoben durch BGBl I 2020/77
  3. Privathochschulgesetz (PrivHG), BGBl I 2020/77

Ein gemeinsamer Beitrag von Univ. Prof. Dr. Diana zu Hohenlohe (SFU) und mir mit dem Titel „Der neue Rechtsrahmen für Privathochschulen und -universitäten“, der demnächst in der Ausgabe 01/2021 (20. Jahrgang) der zfhr erscheint, erörtert die wesentlichen Unterschiede des Privathochschulgesetzes (PrivHG) zum bisherigen Privatuniversitätenesetz (PUG) und geht insbesondere der Frage nach, welche rechtlichen Folgen die Spaltung des kleinsten aller inländischen Hochschulsektoren in Privathochschulen und -universitäten mit sich bringt.

Inhaltsübersicht:

  1. Einleitung
  2. Binnendifferenzierung des Privathochschulsektors
    • Privathochschule als Dachbegriff
    • Definition der Privatuniversität als Privathochschule mit Doktoratsstudium
  3. Akkreditierungsvoraussetzungen
  4. Bundesfinanzierungsverbot
  5. Verbesserung der Transparenz
    • Berichtswesen
    • Veröffentlichungen
  6. Studienrechtliche Bestimmungen
  7. Übergangsbestimmungen
  8. Conclusio