LVwG Kärnten 07.07.2014, LVwG 30.25-3501/2014
Das unberechtigte Führen eines akademischen Grades ist ein Distanzdelikt. Wird ein solches Delikt mittels Fax oder E-Mail begangen, so ist Tatort iSd § 44a Z 1 VStG jener Ort, an dem der Täter das körperliche Verhalten setzt, also an dem ein gezieltes E-Mail oder Fax abgeschickt wurde.
Das unberechtigte Führen eines akademischen Grades ist kein Erfolgsdelikt, sondern ein Ungehorsamsdelikt, dessen Tatbild bereits durch ein Zuwiderhandeln gegen das Verbot ohne Merkmale eines Erfolges erfüllt ist.
