Die Mitbestimmung von Studierenden unterscheidet sich an Privatuniversitäten in besonderem Ausmaß von den übrigen postsekundären Bildungsträgern, va den (öffentlichen) Universitäten, der Fachhochschulen und der Pädagogischen Hochschulen. Waren die Studierenden ursprünglich auch in der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) organisiert, änderte diesen Umstand der Bundesgesetzgeber mit der HSG-Novelle 2005, BGBl I 2005/1.
Die Erläuterungen dazu führen insb aus (IA 465/A 22. GP 9):
Die Studierenden der Privatuniversitäten haben kein Interesse an der Mitgliedschaft in der Österreichischen Hochschülerschaft. Daher sollen sie nicht mehr inkludiert sein.
Eine nähere Begründung dazu, weshalb die Studierenden der Privatuniversitäten kein Interesse mehr hätten bzw wie sich dieses mangelnde Interesse manifestiert hatte, ist weder den Erläuterungen des Initiativantrags noch dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung zu entnehmen. Fest steht jedenfalls, dass eine Befragung der Studierenden im Vorfeld nicht erfolgt war (vgl http://derstandard.at/1329703135790/Gesetzliche-Verankerung-Verein-kaempft-fuer-bundesweite-Vertretung-fuer-Studenten-der-Privat-Unis). Eine sachliche Rechtfertigung erscheint nicht ersichtlich; insbesondere taugt das Argument nicht, es liege dem Verhältnis zwischen Studierenden und Privatuniversität ein privatrechtlicher Vertrag zugrunde, da dasselbe auch auf die Situation der Studierenden an Fachhochschulen zutrifft.
Durch den Entfall des § 1 Z 9 HSG sind die Studierenden an den Privatuniversitäten seit Inkrafttreten der HSG-Novelle 2005 nicht mehr Mitglieder der ÖH, weshalb der verständliche Wunsch nach einer – neuerlichen – bundesweiten Studierendenvertretung der Privatuniversitäten wuchs. Zu diesem Zweck wurde 2011 der „Verein zum Aufbau und zur Förderung einer bundesweiten Studierendenvertretung der Privatuniversitäten“ 2011 von Studierendenvertreterinnen und -vertretern der größten Privatuniversitäten gegründet und steht seitdem allen Studierenden an einer inländischen Privatuniversität offen.
Ziel des Vereins ist es, die Vertretungen zu verbessern, unterstützen, vernetzen und bundesweit geschlossen nach außen auftreten zu können. Diese Aufgabe will der Verein erfüllen, bis eine bundesweit gewählte und gesetzlich geregelte Studierendenvertretung in der Lage ist, diese Arbeit zu übernehmen.
(Quelle: Ombudsstelle für Studierende, Stichwort? Privatuniversitäten!, 4. Auflage (2013), http://www.hochschulombudsmann.at/wp-content/uploads/2013/03/Stichwort-Privatuniversität.pdf)
Eine solche gesetzliche Regelung fehlt allerdings bis heute und ist zumindest derzeit auch noch nicht absehbar. Im Zuge der Neuregelung der gesetzlichen Rahmenbedingungen der Privatuniversitäten im HS-QSG bzw im Privatuniversitätengesetz (PUG), BGBl I 2011/74, im Jahr 2012 wurde vielmehr der Status der Studierendenvertretung als Verein scheinbar „einzementiert“. So sieht etwa § 11 Abs 1 Z 3 HS-QSG vor, dass ein Mitglied der Generalversammlung der Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung Austria ein Vertreter des Vereins zum Aufbau und zur Förderung einer bundesweiten Studierendenvertretung der Privatuniversitäten ist.
Insgesamt kommt diesem Verein aber kein der ÖH vergleichbares Vertretungsmandat der Studierenden zu (vgl Hauser/Hauser, HS-QSG [2011], Anm 4 zu § 11 HS-QSG). Sollte ein weiterer Verein mit ähnlichem Vereinszweck gegründet werden, wäre fraglich, ob die gesetzliche Verankerung des Vertretungsmonopols eines Vereins gleichheitsrechtlich zulässig wäre (Grimberger/Huber, Das Recht der Privatuniversitäten [2012], Anm 4 zu § 11 HS-QSG).
Ähnlich problematisch (und sehr heterogen) stellt sich die Situation derzeit an den einzelnen Privatuniversitäten dar. Gemäß § 4 Abs 2 Z 4 PUG ist in der Satzung der Privatuniversität insbesondere die Gewährleistung der Mitsprache der Studierenden in akademischen Angelegenheiten zu regeln; genauere Vorgaben enthält auch die aktuelle PU-Akkreditierungsverordnung bedauerlicherweise nicht. Daher bleiben wohl viele Fragen der Legitimation der Studierendenvertretung(en) bzw der (Reichweite der) Mitwirkung der Studierenden vorerst unbeantwortet. Eine umfassende wissenschaftliche Beleuchtung der Studierenden an Privatuniversitäten wäre jedenfalls ein spannender und lohnender Arbeitsbereich.
