Der Ablauf eines Habilitationsverfahrens an Universitäten ist in § 103 Universitätsgesetz 2002 normiert (daneben bestehen noch idR Detailregelungen zur Durchführung in den jeweiligen Satzungen der Universität). Dabei verteilen sich die Zuständigkeiten zwischen dem Rektorat, dem Senat sowie einer vom Senat einzusetzenden, entscheidungsbefugten Habilitationskommission.
Hier ein kurzer schematischer Abriss des Procederes:
