Wie die Medien (ua Standard, orf.at, VOL.at) berichteten, wurde der Antrag des Vorarlberger Landeskonservatoriums auf institutionelle Akkreditierung als „Stella Vorarlberg Privatuniversität für Musik“ von der zuständigen Behörde, dem Board der AQ Austria (§ 25 Abs 1 und 3 HS-QSG), abgewiesen. Die Entscheidung selbst wurde noch nicht auf der Homepage der AQ Austria veröffentlicht. Den Medienberichten zufolge wurden zwei von insgesamt 13 Prüfbereichen nur teilweise erfüllt („Fragen der Studienbeschreibungen“ und „Anstellungsverfahren für die zukünftigen Professoren“). Auf das Akkreditierungsverfahren waren noch das mit Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft getretene Privatuniversitätengesetz (PUG) und die auf seiner Grundlage vom Board der AQ Austria erlassene Privatuniversitäten-Akkreditierungsverordnung 2019 (PU-AkkVO) anzuwenden. Diese legte in § 15 leg cit insgesamt folgende 13 Prüfkriterien fest:
- Profil und Zielsetzung
- Entwicklungsplan
- Organisation der Privatuniversität
- Studienangebot
- Studiengang und Studiengangsmanagement
- Beratungs- und Unterstützungsangebote für Studierende
- Forschung und Entwicklung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste
- Personal
- Finanzierung
- Infrastruktur
- Kooperationen
- Qualitätsmanagementsystem
- Information
Knackpunkte dürften demzufolge die Z 5 und 8 des § 15 PU-AkkVO gewesen sein. Gemäß § 24 Abs 9 HS-QSG kann die „erstmalige Akkreditierung einer Bildungseinrichtung oder von Studien […] nicht unter Auflagen erfolgen.“
Die Erst-Akkreditierung einer Bildungseinrichtung oder von Studien kann nicht unter Auflagen erfolgen, da bei der erstmaligen Akkreditierung der Nachweis aller Akkreditierungsvoraussetzungen erbracht werden muss. In weiterer Folge ist eine Verlängerung der institutionellen Akkreditierung mit Auflagen möglich, aber ein entsprechendes Mängelbehebungsverfahren vorgesehen.
ErläutRV 1222 BlgNR 24. GP, 19.
Das Landeskonservatorium Vorarlberg hat aktuell den Status einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht und ca 300 Studierende. Zur Verleihung akademischer Abschlüsse kooperiert das Konservatorium seit 2007 mit der Universität Mozarteum Salzburg. Nach dem Scheitern des Antrags auf Akkreditierung als Privatuniversität plant das Landeskonservatorium nun, die mit 1.1.2021 neu geschaffene Möglichkeit der institutionellen Akkreditierung als Privathochschule ergreifen (siehe zu diesem neuen Hochschultypus meinen Beitrag vom 23.11.2020) und einen entsprechenden Antrag einzubringen.
Die notwendige Durchführungsverordnung zur Akkreditierung von Privathochschulen wurde bisher vom Board der AQ Austria trotz einer diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtung in § 24 Abs 6 HS-QSG noch nicht erlassen. Es ist daher für den Antragsteller mangels behördlicher Festlegungen „hinsichtlich der Prüfbereiche und Akkreditierungsvoraussetzungen gemäß PrivHG sowie den methodischen Verfahrensgrundsätze der institutionellen Akkreditierung“ faktisch unmöglich, einen Antrag auf Akkreditierung als Privathochschule einzubringen. Es bleibt zu hoffen und dem Konservatorium zu wünschen, dass sich dieser Umstand bald ändert. Bei einem erfolgreichen Verlauf wäre der Antragsteller voraussichtlich die erste Privathochschule Österreichs.
