VwGH 24.02.2016, Ro 2014/10/0061
Zurückweisung einer „Beschwerde“ gegen die negative Beurteilung einer Diplomarbeit gem § 79 Abs 1 UG als unzulässig.
§ 79 Abs 1 UG soll eine Kontrolle der Beurteilung von Prüfungen im Hinblick auf „Exzesse“ ermöglichen. Dass mit der Bestimmung auch eine Kontrolle der Beurteilung wissenschaftlicher Arbeiten ermöglicht werden sollte, ist demgegenüber nicht ersichtlich.
